Mitarbeitermotivation können viele…
Der sogenannte „steuerfreie Sachbezug“ gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein inzwischen weit verbreitetes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Demnach können Arbeitgeber in Forst ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 EUR steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.
Onlinekonzernen und Handelsketten sowie den internationalen Öl-Multis (Stichwort: Tankgutscheine) können wir ein Schnippchen schlagen. Eine
enorme Kaufkraft gilt es, nicht in die Ferne fließen zu lassen –
sondern:
…der Forster Stadtgutschein kann mehr!
Er erfüllt die Kriterien des „steuerfreien Sachbezugs“. Mit deren regelmäßigem Blick auf die Gutscheinkarten (bedruckt mit Ihrem
Firmen-Logo)
motivieren Sie Ihre Arbeitnehmer nicht nur, nein Sie stärken außerdem
aktiv Ihren persönlichen Standort.
Die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie
lebenswert unsere Stadt ist. Das wiederum hat auch Einfluss darauf,
wie gut Arbeitskräfte in der Stadt gehalten oder gar angelockt werden
können.Mit dem Forster Stadtgutschein automatisieren Sie Ihre Prozesse und
Sie stärken gleichzeitig sich selbst – zu einem sehr moderaten Preis
(da wir als gemeinnütziger Verein keine Gewinnerzielungsabsicht
verfolgen).Das steuerfreie Geld bleibt in unseren eigenen Läden.
Voraussetzungen
Der Forster Stadtgutschein basiert auf der Nr. 1 für lokale Guthabenkarten: dem Stadtguthaben-System. Dieses erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet auch darüber hinaus viele Vorteile:
- Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es keine Möglichkeit der Umwandlung in Bargeld gibt. Mit dem Stadtguthaben-System können Gutscheine nicht in Bargeld zurückgetauscht oder Restbeträge bar ausgezahlt werden.
- Die 50 Euro sind eine sogenannte „Freigrenze“. Das bedeutet, dass bei Überschreiten dieser Grenze der komplette Betrag steuerpflichtig wird und nicht nur der Betrag, um den die 50 Euro überschritten worden sind. Diese Grenze halten wir mit unserem System strikt ein.
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Beträge auch ansparen, d.h. die Gutscheine müssen nicht in dem Monat verwendet werden, in dem sie ausgezahlt wurden. Auf diese Weise können Arbeitnehmer auch größere Beträge sammeln und z.B. für einen Urlaub oder eine sonstige größere Anschaffung ansparen.
- Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So können alle Mitarbeiter profitieren, auch Arbeitskräfte, die z.B. als Minijobber oder auf 450 Euro-Basis angestellt sind.
So werden beispielsweise die Gutscheinkarten der ausgewählten Mitarbeiter, jeden Monat automatisch mit ihrem beliebigen Wunsch-Wert
bis zu 50 Euro aufgeladen. Solange es keine Änderungen von Ihrer Seite
gibt, müssen Sie nichts machen. Selbstverständlich können Sie Ihren
Mitarbeitern auch einmalige Gutscheine im Rahmen dieser Freigrenze
schenken.
Zusätzlich sind Aufladungen bis 60 Euro je persönlichem Anlass des
Arbeitnehmers (z.B. Geburtstag, Jugendweihe der Kids etc.) möglich.
Jetzt informieren
Die Motivation Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Unterstützung des eigenen Standortes war nie einfacher und günstiger. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf und wir besprechen mit Ihnen alle weiteren Details.